Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen. Heute entscheidet der Zweite Senat über die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe ausbremste. Die wichtigsten Fragen und Antworten: Worum ging es beim alten Heizungsgesetz? Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab aber umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft. Was kritisiert der Kläger? Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sieht sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, «sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit», sagt er. Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein «extremer Fall von vielen». Wie lief das Gesetzgebungsverfahren ab? Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten «Leitplanken» festhielten - ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand. Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpau...
First seen: 2026-07-23 03:55
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