„Hallo zusammen. Mein Name ist Hasibullah A. und ich komme aus Afghanistan.“ Es klang etwas flapsig, wie sich der 28-Jährige am Mittwochvormittag zum Prozessauftakt vor dem Schwurgericht am Landgericht München I der Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl vorstellte. Vermutlich aber war die Form der Begrüßung eher Ausdruck von Nervosität. Für Hasibullah A. geht es immerhin um einiges. Er ist angeklagt wegen eines versuchten Totschlags in der Asylbewerberunterkunft in der Triebstraße in Moosach.Der Gegenstand, mit dem A. in der Nacht des 20. August vergangenen Jahres einen Mitbewohner bei einem Streit nicht unerheblich verletzt haben soll, ist eher unscheinbar. Es handelt sich um eine Nagelschere, nur achteinhalb Zentimeter lang. Die Scherenblätter haben gerade mal eine Länge von zweieinhalb Zentimetern. Laut Staatsanwaltschaft soll der 28-Jährige damit in jener Nacht einem gleichaltrigen Mitbewohner unter anderem das Bauchfell durchstochen haben. Dieser und weitere Stiche mit der Nagelschere seien zumindest „abstrakt lebensgefährlich“ gewesen, heißt es in der Anklage.Hasibullah A. räumte die Tat in einer Erklärung ein, die sein Verteidiger, Rechtsanwalt Joachim Schwarzenau, für ihn verlas. Allerdings, sagt Schwarzenau, könne sich sein Mandant nicht mehr daran erinnern, was bei dem Streit genau geschehen sei. Gleichwohl gehe der Angeklagte aber davon aus, „dass er sicherlich etwas gemacht hat, was nicht in Ordnung ist“.Den Ermittlungen zufolge war Hasibullah A. zum Tatzeitpunkt betrunken. Acht bis zehn Desperados – ein Bier mit Tequilageschmack – habe er an jenem Tag von Nachmittag an getrunken. Das Bier habe er gleich in der Nähe der Unterkunft an einer Tankstelle gekauft. Bevor er seinen Mitbewohner mit der Nagelschere attackierte, war A. zunächst mit einer Security-Angestellten aneinandergeraten. Die Folge: Hasibullah A. erhielt ein 48-stündiges Hausverbot. Polizeibeamte, die alarmiert worden waren, geleiteten ihn vom Gelände.Doch der 28-Jährige kam ...
First seen: 2026-07-23 06:57
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