Gerichtsprozess: Pädo-Hunter bringt jungen Mann vor Gericht

https://rss.sueddeutsche.de/rss/Alles Hits: 1
Summary

Über Snapchat sei er im Oktober vergangenen Jahres angeschrieben worden, gibt der Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis Erding vor dem Schöffengericht an. Sie heiße Luisa und sei zwölf Jahre alt, hat die vermeintliche Absenderin geschrieben. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem Account ein 15 Jahre alter Junge, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Kinderschänder aufzuspüren. Der Angeklagte fällt auf den sogenannten Pädo-Hunter herein: Er schreibt obszöne Nachrichten und schlägt vor, sich unter einer Brücke oder in einem Hotel zu treffen.Davon, was er dort machen will, hat er genaue Vorstellungen, wie sich aus den vom Staatsanwalt verlesenen Chats ergibt. Zwei Tage nach der ersten Nachricht vereinbaren die beiden ein Treffen auf einem Parkplatz in Erding: Dort wartet allerdings nicht Luisa, sondern die Polizei.Angebot der SZ:Wählen Sie den Whatsapp-Kanal für Ihren LandkreisDie Süddeutsche Zeitung bietet Whatsapp-Kanäle für alle Landkreise rund um München an. Das Angebot ist kostenlos. So abonnieren Sie die Kanäle.Über seinen Verteidiger räumt der 18-Jährige die Anklagevorwürfe ein. Sein Mandant habe damals eine „schlechte Entwicklungsphase“ durchgemacht und unter Depressionen gelitten. „Ich wollte unbedingt eine Freundin haben“, konkretisiert der Angeklagte und beschwichtigt: Deshalb habe er „ein bisschen geschrieben“.Dass seine Posts strafbar waren, habe er zunächst nicht gewusst und erst vor der Fahrt nach Erding bei einer Google-Anfrage erfahren. Warum er dennoch zum Treffpunkt gefahren ist, will Amtsrichter Michael Lefkaditis wissen. Er habe sich entschuldigen wollen, antwortet der junge Mann leise. Der Richter will das nicht so recht glauben. Er geht vielmehr davon aus, dass dem Angeklagten das Unrecht seines Handelns von Anfang an bewusst war: Warum sonst hätte er die vermeintlich Zwölfjährige anweisen sollen, ihren Eltern nichts zu erzählen?Eigentlich sieht das Jugendgerichtsgesetz vor, dass bei Heranwachsenden, also Volljährigen bis 21, nur im Ausnahmefall ...

First seen: 2026-07-23 07:57

Last seen: 2026-07-23 07:57