Wie parlamentarische Verfahren und Gesetzgebungsverfahren zeitlich gestaltet würden, entscheide grundsätzlich der Bundestag, erläuterte Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold am Donnerstag: „Aus Sicht der Verfassung kam es darauf an, ob das Verfahren seine Funktion erfüllen konnte, die Willensbildung im Parlament zu ermöglichen.“
First seen: 2026-07-23 08:58
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