Von einer gerichtlichen Klärung hängt ab, wann die Diskussion um eine Nachnutzung des Gebäudes an der Alster konkret wird. Im Gespräch sind ein Kulturzentrum oder eine Gedenkstätte. Derweil zieht der Verfassungsschutz eine erste positive Bilanz.Auch zwei Jahre nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und der Schließung der Blauen Moschee ist die weitere Nutzung des Gotteshauses an der Außenalster weiter ungewiss. Bis zur gerichtlichen Klärung des Streits über die Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots wird sich daran auch nichts ändern. Und diese lässt weiter auf sich warten. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot am 24. Juli 2024 erlassen. Als Grund nannte sie, dass das IZH als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolution in Deutschland vertrete und damit gegen das Grundgesetz verstoße. Kurz darauf hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht das IZH sowie zwei seiner ebenfalls verbotenen Teilorganisationen dagegen geklagt.Lesen Sie auchWeltplus ArtikelBlaue Moschee in Hamburg„In dem Verfahren des IZH ist vor wenigen Wochen die äußerst umfangreiche Klagebegründung des Klägers hier eingegangen, die nun zunächst der Beklagten zur Stellungnahme übersandt worden ist“, sagte der Sprecher des Leipziger Gerichts, Matthias Pöls, der Deutschen Presse-Agentur. „Mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr ist wohl nicht zu rechnen.“Gleiches gelte für einen Termin für die mündliche Verhandlung, die der Entscheidung vorausgehen müsste. „Ob die drei Verfahren zusammen verhandelt werden, wird auch vom Vortrag der Beteiligten abhängen“, sagte Pöls.Mit Erlass des Verbots war auch die unter Denkmalschutz stehende Blaue Moschee unter Verwaltung des Bundes gestellt worden. Das Gelände ist abgeriegelt. Betreten verboten. Seither versammeln sich wöchentlich Muslime auf der Straße, etwas abseits der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name –, um zu beten und...
First seen: 2026-07-23 08:58
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