Bundesverfassungsgericht: Verfassungsklage zur Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage ​von ⁠Bundestagsabgeordneten zu einer unzureichenden ​Beratungszeit des früheren ‌Heizungsgesetzes abgewiesen. ⁠Mit ​dem ​Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ⁠im Hauptsacheverfahren. Im Eilverfahren hatte das Gericht im Sommer ‌2023 noch die weitere parlamentarische Beratung des Gesetzes gestoppt, es standen noch die zweite und dritte Lesung aus. Das Gericht begründete die Entscheidung nun damit, dass Heilmann im Hauptverfahren nicht ausreichend dargelegt habe, dass seine Rechte als Abgeordneter durch die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens verletzt worden seien. Heilmann hatte sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes bezogen. Dieser wird laut dem Gericht durch die Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens aber nur dann verletzt, »wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerlaufen, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehlt«. Dies habe der Antragsteller jedoch nicht aufgezeigt. »Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden«, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold. Vor allem habe es nicht an einer tauglichen Diskussionsgrundlage für die parlamentarischen Beratungen gefehlt. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf und einer Formulierungshilfe habe den Abgeordneten eine solche Grundlage vielmehr zur Verfügung gestanden. Der Senat befand daher einstimmig, dass der Antrag Heilmanns unzulässig sei. Kein »Tempolimit« für Gesetzesberatungen Heilmann hatte vor allem die kurzfristigen Änderungen am Gesetzesvorschlag kritisiert, die ihm zufolge nicht genug Zeit gelassen hätten, die vorgeschlagenen Schritte zu prüfen und beraten. Die damalige Reform des Gebäudeenergiegesetzes zielte darauf ...

First seen: 2026-07-23 08:59

Last seen: 2026-07-23 09:59