Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung

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Politik & Wirtschaft Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eröffnet die Verhandlung zum Gebäudeenergiegesetz in Karlsruhe. Uli Deck/dpa Die Verfassungsklage wegen Beratungszeit für Heizungsgesetz ist gescheitert. Im Streit um ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen. (Az. 2 BvE 4/23)Unionspolitiker Heilmann hatte geklagt, weil er seine Rechte als Parlamentarier durch das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz vor drei Jahren verletzt sah. Im Fokus des Verfahrens stand die Frage, ob es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt, wie Kaufhold zu Beginn der Verhandlung im Februar zusammenfasste. Überhastetes Gesetzgebungsverfahren: Gericht sieht keine Benachteiligung Doch belastbare Anhaltspunkte für die Vermutung, Heilmann seien Informationen vorenthalten worden, habe er nicht vorgetragen, sagte Kaufhold. „Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden.“ Insbesondere habe es nicht an einer tauglichen Diskussionsgrundlage für die parlamentarischen Beratungen gefehlt. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf und einer Formulierungshilfe habe den Abgeordneten eine solche Grundlage vielmehr zur Verfügung gestanden. Der Senat befand daher einstimmig, dass der Antrag Heilmanns unzulässig sei. Eilantrag war 2023 erfolgreichDie Reform des Gebäudeenergiegesetzes zi...

First seen: 2026-07-23 09:59

Last seen: 2026-07-23 12:01