Verhandelt wurde über eine Klage von Rewe. Die Supermarktkette vertrat die Ansicht, die Kunststofftaschen seien keine Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes, sondern eine eigenständige Ware. Kundinnen und Kunden kauften sie für verschiedene Zwecke. Zum Beispiel auch, um darin Sport- oder Badesachen zu transportieren. »Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte«, sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung.
First seen: 2026-07-23 14:03
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