Beim Regierungspräsidium sei zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die betroffene Lehrkraft eingegangen. Diese werde nun geprüft, sagte die Behördensprecherin, ohne weitere Details zu nennen. Eine solche Beschwerde kann als unbegründet verworfen werden – oder beispielsweise auch in eine Abmahnung oder einen Verweis münden, sollte eine »dienstliche Pflichtverletzung« festgestellt werden.Landesschülerbeirat verurteilt Handeln des LehrersDer Landesschülerbeirat (LSBR) forderte nach dem Vorfall Pädagogik-Schulungen und Fortbildungen für Lehrkräfte. »Ereignisse wie diese hinterlassen bei Schülerinnen und Schülern schon in jungen Jahren tiefe Spuren«, erklärte Lina Sum vom LSBR. »Sie erschüttern das Vertrauen in die Schule als sicheren Ort und lassen bei Kindern das Gefühl entstehen, mit ihren Bedürfnissen, ihrer Würde und ihren persönlichen Grenzen nicht gesehen und nicht ernst genommen zu werden.«
First seen: 2026-07-23 16:06
Last seen: 2026-07-24 03:13