Air Force One: Erfolg für »New York Times« im Streit mit Trump-Regierung

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Das ​US-Justizministerium zieht im Streit über Berichte zu angeblichen Sicherheitsbedenken bei der Präsidentenmaschine von US-Präsident Donald Trump die Vorladungen von Reportern der New York Times (NYT) zurück. Das berichteten mehrere US-Medien nach einer Anhörung vor einem Gericht in Manhattan. Der Anwalt der Zeitung, David McCraw, sprach von einer »wichtigen Bestätigung des Bekenntnisses unseres Landes zur Pressefreiheit«. Die Zeitung hatte vor knapp zwei Wochen berichtet, mehrere ihrer Reporter Vorladungen hätten erhalten, nachdem sie über angebliche Sicherheitsbedenken bei der neuen Präsidentenmaschine berichtet hatten. Die Reporter sollten demnach vor einer Grand Jury aussagen. Die New York Times hatte unter Berufung auf Insider geschrieben, Trump ​habe die Türkei in der alten Präsidentenmaschine Air Force One verlassen, da ein von Katar geschenktes neues Flugzeug nicht über Raketenabwehrsysteme und andere Schutzvorrichtungen verfügt habe. Die Regierung und Trump selbst hatten bestritten, dass Sicherheitsbedenken der Grund für den Flugzeugwechsel gewesen seien. Vor wenigen Tagen kündigte Trump allerdings eine Nachrüstung der Maschine an, ohne Details zu nennen. Bundesstaatsanwalt ​Jay Clayton, der von Trump als künftiger US-Geheimdienstkoordinator ⁠nominiert wurde, wollte ​mit den Vorladungen der Reporter die Preisgabe der anonymen ‌Quellen erzwingen. NYT-Anwalt McCraw hatte vergangene Woche gesagt, die Vorladungen seien »in böser Absicht erwirkt worden, um die Times für ihre Berichterstattung abzustrafen«. Die New York Times habe deshalb vor Gericht beantragt, die Vorladungen aufzuheben. Begründet waren die Vorladungen laut der Zeitung lediglich mit einem nicht näher benannten mutmaßlichen Verstoß gegen das Bundesstrafrecht. Zeitung pocht auf Schutz der Pressefreiheit Die New York Times kritisierte ‌die Maßnahme als Einschüchterungsversuch und Verletzung ​der in der Verfassung verankerten Pressefreiheit. Die Staatsanwaltschaft hatte das Vorgehen zunächst vert...

First seen: 2026-07-23 23:11

Last seen: 2026-07-24 03:13