Am Anfang war Gott. Im Mietrecht muss er außen vor bleiben. Auch wenn Vermieter Wert auf eine besonders religiöse oder aber atheistische Mieterschaft legen, dürfen sie die Frage nach der Religion des Bewerbers nicht stellen. „Die Frage greift in die private Sphäre des Mieters ein“, sagt Jutta Hartmann, Juristin vom Deutschen Mieterbund (DMB). „Der Bewerber hat dann ein Recht aufs Lügen. Er darf dem Vermieter also die Antwort geben, von der er glaubt, dass dieser sie hören will.“
First seen: 2026-07-24 07:16
Last seen: 2026-07-24 09:18