Kreistag in Fürstenfeldbruck: Landrat Karmasin legt Nebeneinkünfte offen

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Zum ersten Mal in seiner 30-jährigen Amtszeit hat Landrat Thomas Karmasin (CSU) in der Kreistagssitzung vor der Sommerpause am Donnerstag die Vergütung aus seinen Nebentätigkeiten offengelegt. Im vergangenen Jahr nahm er zusätzlich zu seinem Gehalt als kommunaler Wahlbeamter noch weitere 114 550 Euro aus Posten oder Ehrenämtern ein, die – wie zum Beispiel seine Wahl zum Präsidenten des Bayerischen Landkreistags – in einem Zusammenhang mit seinem Amt stehen. Von diesen Vergütungen musste er 14 890 Euro an den Landkreistag und weitere 7790 Euro an den Landkreis Fürstenfeldbruck abführen.Einnahmen in einer Höhe von 84 070 Euro aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten gelten als nicht abführungspflichtig. Den Schritt, an die Öffentlichkeit zu gehen, begründete der Landkreischef damit, dass jeder wissen dürfe, was er verdiene. Um dies zu ermöglichen, verzichtete er auf den „Persönlichkeitsschutz“. Dieser hätte es ihm laut den Erläuterungen eines Mitarbeiters der Landkreisverwaltung erlaubt, solche Angaben zu seinem Einkommen weiterhin der Öffentlichkeit vorzuenthalten.Jeder dürfe wissen, was er verdiene, sagt der Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin Niels P. JørgensenDies sah Kreisrat Martin Runge (Grüne) anders. Wie er darlegte, seien Landräte die „höchsten direkt gewählten Organe“ eines Landkreises. Sie unterlägen aufgrund ihrer hervorgehobenen Position einer besonderen öffentlichen Kontrolle. Daher überwiege das Interesse der Öffentlichkeit an deren Tätigkeit und Entlohnung die Belange des Persönlichkeitsschutzes. Deshalb genügt es laut Runge auch nicht, dass Karmasin, so wie bisher geschehen, alle seine Nebentätigkeiten und die dabei erzielten Einnahmen nur der Personalverwaltung des Landkreises meldet.Eine dem Kreistag vorgelegte Liste führt acht Tätigkeiten oder Ehrenämter auf. Von diesen ist die Mehrzahl weder vom Kreistag als Dienstherrn zu genehmigen, noch muss aus deren Vergütungen auch nur ein einziger Cent an die öffentliche Hand abgeführt werden, was durch...

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