Die schwarz-grüne Regierungskoalition von Schleswig-Holstein treibt gerade ein Polizeigesetz durch den Landtag, das massive neue Befugnisse mit sich bringt: automatisierte Datenanalyse nach Palantir-Art sowie Videoüberwachung, die selbstständig Gesichter erkennt, Verhalten bewertet und Menschen über das Kameranetzwerk verfolgt. Gerade wartet der Innenausschuss des Landtages auf die schriftlichen Stellungnahmen von Expert*innen dazu. Die Regierungskoalition nutzte die Zeit, um das Polizeigesetz noch einmal deutlich zu verschärfen. Mit einem Änderungsantrag will sie dem Gesetz weitere Befugnisse hinzufügen. Demnach soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig in fahrende Autos filmen dürfen. Dabei soll Videoauswertungssoftware zum Einsatz kommen, die automatisch detektiert, ob die Autofahrenden elektronische Geräte in der Hand halten. Unschuldigen frontal ins Gesicht filmen Vermutlich nimmt die Zahl der Menschen tendenziell ab, die keine Freisprecheinrichtung im Auto haben und deshalb illegalerweise beim Autofahren mit dem Handy am Ohr telefonieren, oder die ihr Telefon nicht über Sprache steuern und deshalb darauf herumtippen müssen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sieht in den Praktiken aber dennoch ein so großes Problem, dass sie zu dessen Behebung einer Unzahl von unschuldigen Autofahrenden und deren Mitfahrer*innen, frontal ins Gesicht filmen will – auch wenn „die von vornherein hierzu keinerlei Anlass gegeben haben“, so die Gesetzesbegründung. Wird dabei ein Verstoß festgestellt, können die Videobilder dazu genutzt werden, um das Kennzeichen des Fahrzeugs auszulesen und auch die steuernde Person zu identifizieren. Die automatisierte Überwachung darf nur stichprobenhaft eingesetzt werden. Das heißt laut Begründung, dass die Polizei vorher festlegen soll, an welchem Straßenabschnitt sie wie lange die Fahrenden filmt. Ist die Zahl der erfassten Verstöße besonders hoch, darf die Polizei aber auch dauerhaft diese Verhaltenserkennungs-Kameras einsetzen. ...
First seen: 2026-07-24 11:20
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