Wohnungsnot: Hubig zweifelt Machbarkeit eines Verbots von Immobilien-Enteignung an

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält das von Schwarz-Rot angekündigte Vorhaben, Enteignungen von Immobilienunternehmen auf Landesebene zu verbieten, für nicht umsetzbar. »Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich«, sagte Hubig dem Handelsblatt. Ein Gesetz, dass die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen regelt, wäre ebenfalls kein einfaches Vorhaben. »Es gibt Expertinnen und Experten, die Zweifel äußern, dass so etwas überhaupt verfassungskonform zu regeln ist«, sagte Hubig. »Für komplett ausgeschlossen halte ich das nicht«, sagte sie weiter mit Blick auf genauere Regelungen als ein pauschales Verbot. »Aber das werden dann die zu beurteilen haben, die den Gesetzentwurf erstellen.« Hubig bezog sich mit ihren Bedenken auf eine Einigung der Bundesregierung auf zahlreiche Reformvorhaben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei deren Vorstellung Anfang Juli angekündigt, zu den geplanten Maßnahmen zähle auch ein Gesetz, das Bundesländern verbieten soll, Wohnungsbaugesellschaften zu enteignen. Hintergrund ist die Sorge in der schwarz-roten Koalition, dass in Berlin ein Volksentscheid zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände umgesetzt wird. Für Letzteres stimmte bei dem Volksentscheid im Jahr 2021 eine Mehrheit. Die Linke, welche die Umfragen zur Abgeordnetenhauswahl in der Bundeshauptstadt im September derzeit anführt, will eine solche Enteignungsmaßnahme umsetzen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

First seen: 2026-07-24 11:21

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