„Die Grundsätze der Entscheidung lassen sich auf viele Fälle übertragen, weil die Kernaussage - 'Keine Teilarbeitsunfähigkeit trotz Ausschluss einzelner Dienste' - weit über den konkreten Fall einer Assistenzärztin hinaus Bedeutung für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Etwa bei Pflegekräften, der Feuerwehr, Busfahrern oder der Polizei.
First seen: 2026-07-24 12:21
Last seen: 2026-07-24 21:31