Mit der Maßnahme wahre China die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen, teilte die Behörde weiter mit. Exportunternehmen ist es demnach untersagt, sogenannte Dual-Use-Güter, also Waren mit einem zivilen, aber auch militärischen Verwendungszweck an die betroffenen EU-Firmen auszuführen. Zudem dürfen ausländische Personen oder Organisationen den Unternehmen entsprechende Güter mit Ursprung in der Volksrepublik nicht zur Verfügung stellen, wie es hieß.
First seen: 2026-07-24 12:22
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