Aufnahme von Afghanen Verfassungsgericht fordert Einzelfallprüfungen Stand: 24.07.2026 • 17:29 Uhr Ende 2025 hatte die Bundesregierung die Aufnahmezusagen für Afghanen, die in ihrer Heimat durch die Taliban gefährdet sind, pauschal widerrufen. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Klage dagegen nun teilweise statt. Plötzlich ging nach jahrelangen Kämpfen alles ganz schnell: Das internationale Militär zog sich 2021 aus Afghanistan zurück und die Taliban übernahmen die Macht im Land. Zurück blieben Tausende Afghaninnen und Afghanen, die durch ihren Einsatz gegen die Taliban nun akut gefährdet waren. Da waren zum einen die sogenannten Ortskräfte, also Menschen, die während der westlichen Präsenz im Land für die Bundeswehr oder das Entwicklungshilfeministerium gearbeitet hatten. Betroffen waren aber auch Menschen, die sich für die Demokratie im Land, für Frauenrechte und Rechtsstaatlichkeit einsetzten: Richter und Anwältinnen, Wissenschaftlerinnen und Journalisten. Bundesregierung nahm Aufnahmeerklärung zurück Für diese Menschen hatte Deutschland verschiedene Aufnahmeprogramme aufgesetzt, damit sie in Deutschland Schutz bekommen können. Mehr als 36.000 Menschen wurden in der Folge aufgenommen. Die Regierung von Friedrich Merz setzte die Aufnahmeprogramme im Mai 2025 jedoch aus. Im Dezember 2025 wurden schließlich Aufnahmezusagen für viele Afghaninnen und Afghanen pauschal widerrufen, unter anderem für die, die auf der sogenannten Menschenrechtsliste standen. Aktuell hoffen noch rund 400 Afghaninnen und Afghanen, die damals eine solche Aufnahmezusage erhalten haben und sich seit Jahren unter schwierigen Bedingungen in Pakistan befinden, auf eine Aufnahme nach Deutschland. "Bereits vor Jahren Aufnahme zugesagt" Unter ihnen ist auch eine afghanische Frauenrechtsaktivistin, Mutter von zwei minderjährigen Söhnen. Sie klagte für sich und ihre Söhne auf ein Visum, blieb vor den deutschen Verwaltungsgerichten aber erfolglos. Unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrech...
First seen: 2026-07-24 16:26
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