Die Mindestpreise für Mietwagenfahrten über Plattformen wie Bolt oder Uber in Köln sind nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln voraussichtlich rechtswidrig. Die Entscheidung (Az. 18 L 1226/26) ist noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Beschwerde müsste das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Seit Anfang Juni gelten in Köln Mindestpreise für Mietwagenfahrten. Fahrten mit Anbietern wie Uber oder Bolt dürfen nur noch maximal 20 Prozent günstiger sein als mit einem Taxi. Dadurch sollen nach Angaben der Stadt gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Die Regelung wurde vom Gericht aus mehreren Gründen gerügt. Es sei fehlerhaft, dass der Oberbürgermeister ohne Beteiligung des Rates entschieden habe. Zudem habe die Stadt den Geltungsbereich auf den für den Taxenverkehr geltenden Pflichtfahrbereich erstreckt, der über das Kölner Stadtgebiet hinausreiche, ohne dazu befugt zu sein. Auch unterschieden sich Mietwagen- und Taxiverkehr grundsätzlich, weshalb eine Übertragung nicht zulässig sei. Bolt-Chef: «Wichtiges Signal» Die Mindestpreise sind durch die Entscheidung nicht generell aufgehoben. Das Mietwagenunternehmen Drivewave und die Vermittlungsplattform Bolt, die mit ihren Eilanträgen erfolgreich waren, müssen sich in Köln vorerst nicht mehr an die Mindestpreise halten - andere Anbieter aber schon. Über weitere anhängige Verfahren zu dem Thema entschied das Gericht bislang nicht. Christoph Hahn, Deutschland-Chef von Bolt, bezeichnete die Entscheidung in einer Mitteilung als «wichtiges Signal». «Am Ende sollten Verbraucherinnen und Verbraucher von mehr Auswahl und bezahlbarer Mobilität profitieren, nicht von politisch erhöhten Preisen.» Die Stadt sagte auf dpa-Anfrage, die Verwaltung werde zunächst die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts prüfen. Sobald diese vorliege, werde man über das weitere Vorgehen entscheiden. Stadt Essen setzte Regelung aus Als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen hatt...
First seen: 2026-07-24 16:26
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