Trump dürfte sich damit auf den Paragrafen 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 berufen. Dieser räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken aktiv zu werden und etwa Zölle zu erheben. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor Untersuchungen durchgeführt, Kommentare eingeholt und Anhörungen abgehalten wurden.
First seen: 2026-07-24 18:28
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