Berlin bleibt auf einem Großteil der Kosten sitzen, die das Land an Alleinerziehende als Unterhaltsvorschuss zahlt. Im vergangenen Jahr lag der Anteil, den sich Behörden von den säumigen Vätern oder mitunter auch Müttern zurückholte, nach Senatsangaben bei lediglich rund 14,9 Prozent. Damit landet die Hauptstadt im bundesweiten Vergleich auf einem der hinteren Plätze. Im Ländervergleich liegen Bayern (20,7 Prozent) und Baden-Württemberg (20,0) für das Jahr 2025 bei der sogenannten Rückholquote an der Spitze. Brandenburg folgt auf Platz 3: Dort wird in 19,3 Prozent der Fälle Geld erfolgreich zurückgeholt. Auf dem letzten Platz landet die Stadtstaaten Bremen (11,8) und Hamburg (11,0). Mehr als 182 Millionen Euro gezahlt Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes bekommen, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Im vergangenen Jahr hat Berlin rund 182,1 Millionen Euro ausgezahlt, etwas mehr als 27 Millionen Euro wurden wieder eingetrieben. Im Jahr 2021 wurden rund 146,6 Millionen Euro gezahlt und rund 19,7 Millionen Euro zurückgeholt. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, für die gezahlt wurde, ist - wohl auch wegen weniger Geburten - zurückgegangen. 2025 wurden 47.344 Menschen unterstützt, im Jahr 2021 waren es 49.152, wie aus der Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf eine parlamentarische Anfrage der SPD hervorgeht. Von den rund 3,9 Millionen Menschen, die Ende 2025 in Berlin lebten, waren rund 628.000 unter 18 Jahre. Staat springt meist für Väter ein Der Unterhaltsvorschuss wird aus Steuern finanziert, Bund (40 Prozent) und Länder (60 Prozent) teilen sich die Kosten. Wer entsprechende Unterstützung bekommen möchte, wendet sich ans Jugendamt. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt sind und tritt in Vorleistung für den unterhaltspflichtigen Elternteil. Später versuchen die Behörden, sich Geld zurückzuholen. Entscheidend sind dafür die Einkommens-Ve...
First seen: 2026-07-25 03:34
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