Aktuelles Lexikon: Was ist eine Ministerentlassung?

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Summary

Die Ministerentlassung ist in Deutschland klar geregelt. Grundgesetz, Artikel 64, Absatz 1: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“ Wenn Kanzler Friedrich Merz also eine Personalrochade vornimmt, muss er sich laut Grundgesetz mit niemandem abstimmen. Auch das Bundesministergesetz ist in dieser Hinsicht unmissverständlich, ergänzt nur um die Klarstellung, dass Minister auch freiwillig hinschmeißen dürfen. „Die Bundesminister können jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen“, heißt es in Paragraf 9. Entlassen sind sie übrigens auch und automatisch, wenn dem Bundeskanzler das Misstrauen durch den Bundestag ausgesprochen wird. Doch Politik beruht nie auf Recht allein, Entscheidungen sind Aushandlungsprozesse. Es macht also einen Unterschied, ob Merz die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier entlässt, um sie gleich darauf als Chefin des Bundeskanzleramts vereidigen zu lassen, oder ob er Verkehrsminister Patrick Schnieder feuert, ohne womöglich in seiner Partei Rücksprache gehalten zu haben.

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