Als entscheidend bezeichnete Peglow klare Zuständigkeiten zwischen den Sicherheitsbehörden. „Bei einer Person, bei der mehrere deutliche Warnsignale zusammenkommen, braucht es ein verbindliches, behördenübergreifendes Risikomanagement“, sagte er. Es müsse klar sein, „wer den Fall steuert, wer die Erkenntnisse zusammenführt und wer dafür sorgt, dass aus einer Gefährdungsbewertung konkrete Schutz- und Präventionsmaßnahmen folgen“. Entscheidend sei daher nicht nur, ob ausreichende rechtliche Möglichkeiten bestünden, sondern „ob der Staat organisatorisch und personell tatsächlich in der Lage ist, sie konsequent umzusetzen“.
First seen: 2026-07-27 02:11
Last seen: 2026-07-27 08:22