Ratgeber Dienstreise angeordnet: Dürfen Beschäftigte einfach Nein sagen? Eine Dienstreise kann bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Christin Klose/dpa-tmn Nicht jeder ist gerne für den Job unterwegs. Doch wer eine Dienstreise ablehnt, riskiert unter Umständen eine Abmahnung. Entscheidend sind der Arbeitsvertrag und die persönliche Situation. Dienstreisen sind für manche Beschäftigte eine willkommene Abwechslung vom Arbeitsalltag – oder sogar ein Statussymbol. Andere können darauf gut verzichten, weil die Reisen ihr Privatleben beeinträchtigen oder die anschließende Reisekostenabrechnung lästig ist.Doch dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine angeordnete Dienstreise einfach verweigern? Das steht im Arbeitsvertrag „Das kommt darauf an, ob der Arbeitsort im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, dass er auch Dienstreisen ausschließt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.Dienstreisen können zudem ausdrücklich im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. In beiden Fällen darf der Arbeitgeber keine entsprechende Reise anordnen. Sind Dienstreisen dagegen nicht ausgeschlossen, können Beschäftigte eine solche Anweisung in der Regel nicht ohne Konsequenzen verweigern. Es kann etwa eine Abmahnung drohen.Dienstreise ablehnen: Persönliche Umstände zählen Auch wenn der Arbeitgeber eine Dienstreise grundsätzlich anordnen darf, kann er die persönlichen Folgen für die Beschäftigten nicht einfach ignorieren. Er muss nach billigem Ermessen handeln – also weder beliebig noch einseitig entscheiden.Berechtigte Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden. Dazu zählen laut Oberthür etwa die Betreuung von Kindern oder gesundheitliche Bedenken. Das könnte Sie auch interessieren: Schließt der Arbeitsvertrag Dienstreisen nicht aus, muss deshalb in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die konkrete Reise zumutbar ist. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverei...
First seen: 2026-07-27 09:23
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