Aber: Bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft muss man nach deutschem Recht nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden, so der ADAC. Etwa, wenn das Hotel wegen der Situation vor Ort schließen muss. Sei es aber zugänglich, ohne dass Urlauber sich in Gefahr begeben, sei man auf Kulanz angewiesen - falls man keinen flexiblen Zimmertarif gebucht hat, der eine kurzfristige Stornierung ohne Gebühren ohnehin erlaubt.
First seen: 2026-07-27 09:23
Last seen: 2026-07-27 12:27