Gegen die geplante Vereidigung der neuen Bundesminister erst im September gibt es rechtliche Bedenken. Der ehemalige Chefjurist des Bundespräsidialamts, Stefan Ulrich Pieper, sagte der „Rheinischen Post“: „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat. Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Die Amtsgeschäfte seien dann zwar trotzdem „nach überwiegender Ansicht rechtsgültig“. Der einwandfreie Weg sei aber, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen. Die Bundesregierung plant, dass die neuen Minister ihr Amt sofort übernehmen, wenn sie von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt sind, aber erst in der nächsten regulären Sitzung des Bundestags Anfang September vereidigt werden.Artikel 64 des Grundgesetzes legt fest, dass Minister ihren Eid „bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag“ leisten. Im „Tagesspiegel“ erläuterte Professor Pieper: „Der Zeitpunkt ist da eindeutig festgelegt: bei der Amtsübernahme. Dem entspricht die Staatspraxis dadurch, dass unmittelbar nach der Ernennung die Vereidigung im Bundestag stattfindet.“ Da derzeit parlamentarische Sommerpause ist, müssten die Abgeordneten aus dem Urlaub zu einer Sondersitzung zurückgeholt werden, ein teures Verfahren, das der Kanzler vermeiden will. Die Bundesregierung hält es für ausreichend, wenn die Vereidigung spätestens in der nächsten regulären Parlamentssitzung erfolgt – und die ist Anfang September. Einen solchen Fall gab es nach Piepers Erinnerung noch nicht.
First seen: 2026-07-27 09:23
Last seen: 2026-07-27 10:25