Im Beitrag „Hochwohlungeboren“ vom 22. Juli (Panorama) über die Aktivitäten ehemaliger Adelsfamilien in der Anti-Abtreibungs-Lobby haben wir in einer Teilauflage als zuständiges Gericht fälschlicherweise den Bundesgerichtshof genannt. Richtig ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit Grundsatzfragen zu Schwangerschaftsabbrüchen befasst.
First seen: 2026-07-27 10:25
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