AfD in Nordrhein-Westfalen: AfD-Bundesvorstand geht gegen NRW-Chef Martin Vincentz vor

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Der Machtkampf zwischen der AfD-Bundesspitze und dem nordrhein-westfälischen Landeschef Martin Vincentz geht in eine neue Runde. Der Bundesvorstand eröffnete ein Parteiordnungsverfahren gegen Vincentz und weitere Vertreter des Landesvorstands. Das bestätigte ein Sprecher der AfD in Berlin. Hintergrund ist der Streit über die Aufstellung der AfD-Landesliste für die NRW-Landtagswahl 2027. Vor eineinhalb Wochen war der Machtkampf zwischen dem als gemäßigt geltenden Lager um Parteichef Vincentz und einem äußerst rechten Lager um den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich eskaliert. Letztlich setzte sich das Lager um Vincentz bei dem von Tumulten und Beschimpfungen begleiteten Parteitag weitgehend durch. Offener Streit zwischen Parteiführung und Vincentz-Lager Aber auch der Streit mit der AfD-Bundesspitze spitzte sich im Zuge der Listenaufstellung zu. Nachdem die Berliner Parteiführung um Alice Weidel und Tino Chrupalla vergeblich den Abbruch des NRW-Parteitags gefordert hatte, beantragte die Landespartei beim Düsseldorfer Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Bundesspitze. Dieser Eilantrag steht nun im Zentrum des Parteiordnungsverfahrens. Nach Ansicht des Bundesvorstands hätte Vincentz zunächst das Bundesschiedsgericht der AfD anrufen müssen und nicht das Landgericht Düsseldorf. Außerdem habe Vincentz nicht wie angekündigt nach der Beilegung des Streits um die Aufstellung der Kandidatenliste den Antrag zurückgezogen. NRW-Landesvorstand gibt sich gelassen Ein Sprecher der AfD NRW sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, dass man dem Verfahren »mit größter Gelassenheit« entgegenblicke. Man habe sich nichts vorzuwerfen und freue sich darauf, die Argumentation des Bundesvorstands zu entkräften. Bis zum 5. August hat der NRW-Landesvorstand Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Eilantrag der NRW-Parteispitze bereits vergangene Woche zurückgewiesen, weil die besondere Dringlichkeit als Voraussetzung für den Erlass ...

First seen: 2026-07-27 13:28

Last seen: 2026-07-27 14:29