Urteil zum Verbrenner-Aus: Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW und Mercedes

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen ⁠die Autobauer BMW und Mercedes an diesem Montag abgewiesen. Drei Geschäftsführer ‌der Umwelt-Organisation forderten, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Autobauern untersagt, ab 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen.Die Argumentation der Kläger stützte sich auf dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte damals vom Gesetzgeber Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Andernfalls drohten künftigen Generationen massive Einschnitte, weil die Pariser Klimaziele nur noch mit radikalen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheitsrechte erreicht werden könnten.Auch das von der EU geplante Verbot neuer Verbrenner ab 2035 gilt inzwischen als wackeligDer Staat wurde damals vom Gericht in die Pflicht genommen, die Unternehmen werden das nun nicht. Der BGH stellte klar, dass einzelne Unternehmen kein eigenes CO₂-Budget hätten. Ein solches könne das Gericht auch nicht selbst festlegen. Damit bestätigte der BGH die Urteile der Vorinstanzen in München und Stuttgart, die die Klagen ebenfalls abgewiesen hatten.Auch das von der Europäischen Union geplante Verbot neuer Verbrenner ab 2035 gilt inzwischen als wackelig: Ende 2025 ruderte die EU-Kommission zurück und schlug Aufweichungen der Abgasvorgaben und Ausnahmen vor, um die kriselnde Autoindustrie zu unterstützen.Da eine mangelnde Unterstützung des ebenfalls kriselnden Klimas potenziell Grundrechte betroffen könnte, bleibt der Deutschen Umwelthilfe der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Diese Möglichkeit hatten die Kläger schon vor der BGH-Verhandlung offen gehalten.

First seen: 2026-03-23 11:03

Last seen: 2026-03-23 12:04