Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff, und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: »Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«Plenarsaal entscheidet, nicht GerichtssaalWährend es damals um eine Verpflichtung des Staates ging, ging es am BGH nun darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht in die Pflicht genommen werden können. Mercedes hatte nach der Verhandlung vor drei Wochen erklärt, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte: Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.
First seen: 2026-03-23 12:04
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