Verbrennerverbot: DUH scheitert mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes

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Verbrennerverbot: DUH scheitert mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes Umweltschützer haben das Verbrenner-Aus ab 2030 für BMW und Mercedes-Benz durchsetzen wollen. Laut BGH liegt die Aufgabe aber nicht bei den Zivilgerichten. BMW baut erfolgreich Elektroautos - will aber auf Verbrenner nicht verzichten. Bild: Friedhelm Greis/Golem Inhalt Verbrennerverbot: DUH scheitert mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes Anderer Schwerpunkt als beim Klimaschutz-Beschluss von 2021 Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz gescheitert. Der Verein wollte vor Gericht erreichen, dass den Autoherstellern untersagt wird, nach November 2030 noch Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Schon in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun wies der BGH als letzte Instanz die Revisionen der DUH zurück. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, das BGH-Urteil werde geprüft und dann entschieden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Kläger stützten sich auf Bundesverfassungsgericht Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO 2 -Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagte die DUH. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO 2 -Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Die Argumentation basierte auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

First seen: 2026-03-23 15:06

Last seen: 2026-03-24 11:25