Grüne legen eigenen Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt vor

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Das Verbot bezieht sich auf alle Darstellungen, bei denen »der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien«. Der Entwurf Hubigs sieht dafür bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.Grünen-Entwurf: Strafe bei AbhängigkeitsverhältnisDer Entwurf der Grünen geht an einer Stelle über Hubigs Vorschläge hinaus. Demnach soll in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich sein, wenn etwa ein Täter seine »Befugnisse oder Stellung als Amtsträger ausnutzt«. Oder aber, wenn zwischen dem Täter und dem Opfer »ein Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung besteht«. Dasselbe soll nach dem Grünen-Entwurf auch gelten für Fälle, in denen »ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist«.

First seen: 2026-03-24 06:19

Last seen: 2026-03-24 11:26