Rechtslage Deepfakes: Warum der Straftatbestand kommen soll

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Rechtslage Deepfakes: Warum der Straftatbestand kommen soll Täuschend echt wirkende Filme und Bilder von Personen lassen sich mit Computertechnik immer einfacher erstellen. Die Leistungsfähigkeit allgemein verfügbarer KI-Modelle nimmt rasant zu, die Ergebnisse können sich inzwischen mit echten Filmproduktionen messen. Mit der leichten Verfügbarkeit auf Plattformen wie X nimmt auch der Missbrauch zu. Weiterlesen nach der Anzeige Bekannt sind etwa Betrugsversuche, bei denen die Täter KI-Werkzeuge einsetzen. Die sind wegen der Betrugsabsicht der Regel bereits strafbar. Weniger klar ist die Rechtslage bei Missbrauch von Bildern von Privatpersonen, sei es in Kombination mit KI-Elementen oder als reine KI-Produkte, sogenannten Deepfakes. Debatte über Strafbarkeitslücke Die Debatte über eine mögliche Strafbarkeitslücke bei pornografischen Deepfakes ist in Deutschland neu entfacht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes in der vergangenen Woche mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen ist. Intensiv diskutiert wird dabei unter anderem die Frage, ob KI-Anbieter und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Denn weder die deutsche noch die europäische Rechtslage bieten bislang einen wirksamen Schutz vor derartigen Taten – was jedoch nicht bedeutet, dass Täter nicht dennoch belangt werden könnten. Doch in der Praxis ist das offenbar kaum durchzusetzen. Bislang sind die verschiedenen Regularien ein buntes Puzzle. Vor allem das Allgemeine Persönlichkeitsrecht steht bislang im Zentrum der rechtlichen Möglichkeiten. Doch der Anspruch auf Entfernung und anschließend Unterlassung weiterer Verbreitung ist in der Praxis gegenüber den Betreibern und Urhebern kaum durchzusetzen, wenn diese von außerhalb des europäischen Rechtsraumes agieren. Zudem ist derjenige, der eine Entfernung verlangt, in der Nachweispflicht. Die meisten sexualisierten Deepfakes werden nicht unter Klarnamen veröffentlicht – hier eine Auskunft bei...

First seen: 2026-03-24 19:36

Last seen: 2026-03-27 10:23