Bundesarbeitsgericht: Höhere Arbeitszeit ist möglich, nur nutzen Unternehmen das kaum

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In der Debatte um flexible Arbeitszeiten hat Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Schon jetzt gebe es durch Betriebsvereinbarungen und Öffnungen von Tarifverträgen die Möglichkeit, die Arbeitszeit von acht auf zehn Stunden am Tag zu erhöhen, sagte Deutschlands höchste Arbeitsrichterin am Dienstag in Erfurt. „Diese Möglichkeit wird von den Unternehmen bisher nur zu selten genutzt“, erklärte Gallner vor Journalisten. Gleichzeitig betonte sie, dass die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden durch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgegeben sei und diese eingehalten werden müsse.Schon in der Vergangenheit hatte sich Gallner, die seit 2022 Präsidentin in Erfurt ist, bei der Vorstellung des BAG-Geschäftsberichts zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen geäußert. Im vergangenen Jahr hatte sich die Arbeitsrichterin im F.A.Z.-Gespräch wohlwollend über einen möglichen Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit positioniert (F.A.Z. vom 12. März 2025). Die Vertreter der Gewerkschaften hätten ihr diese Positionierung übelgenommen, sagte Gallner nun. Sie halte den Acht-Stunden-Tag für eine der größten Errungenschaften, die von Gewerkschaften durchgesetzt worden seien.Stellenabbau in Autoindustrie wird wenig Klagen nach sich ziehenTrotz der schwierigen Lage der deutschen Wirtschaft erwartet Gallner keine Welle von Kündigungsschutzklagen beim zuständigen BAG-Senat. Auf Nachfrage gab sie an, dass es in der Automobilbranche, bei Zulieferunternehmen und in der Stahlproduktion zwar zu einem größeren Abbau von Stellen gekommen sei. In vielen Fällen sei die Beendigung der Arbeitsverhältnisse jedoch über Abfindungen oder Sozialpläne geregelt worden. Damit entfalle der Streit vor Gericht, so Gallner. Sie wies zudem auf die gefestigte Rechtsprechung des BAG in Kündigungsschutzfällen hin. Damit haben Berufungsgerichte kaum noch die Möglichkeit, Streitigkeiten um Kündigungen zur Revisio...

First seen: 2026-03-24 20:37

Last seen: 2026-03-25 06:42