Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, zieht knapp zwei Jahren nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes eine kritische Bilanz. «Es gibt nach wie vor einen großen Schwarzmarkt für Cannabis in Deutschland», sagt der BKA-Chef der Deutschen Presse-Agentur. Was in deutschen Anbauvereinen sowie auf Balkonen und Fensterbänken wachse, könne den Bedarf der Konsumenten bei weitem nicht decken. «Neben den Lieferungen aus Spanien und Marokko sehen wir mittlerweile auch große Mengen aus den USA und aus Kanada», berichtet Münch. Teillegalisierung im April 2024 Die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland trat am 1. April 2024 in Kraft. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Konsum und Besitz von Cannabis mit zahlreichen Beschränkungen: Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.Zu Hause sind bis zu 50 Gramm erlaubt.Privater Anbau von bis zu drei Pflanzen pro Erwachsenem ist gestattet.Seit dem 1. Juli 2024 sind nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern zugelassen, diese dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an Mitglieder abgeben.Konsum ist verboten in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten und Kinder- und Jugendeinrichtungen. Wie soll die Polizei Kleindealer erkennen? Der BKA-Chef benennt mehrere Punkte, die aus polizeilicher Sicht problematisch seien. Er sagt, die Grenzen für den legalen Besitz seien zu hoch. «Es ist schwer, den Kleindealer noch zu erkennen, wenn der Besitz von 25 Gramm in der Tasche und 50 Gramm zu Hause erlaubt ist», sagt Münch. Unter dem Strich steht für ihn fest: «Cannabis ist nach wie vor eine lukrative Einnahmequelle für Kriminelle - aber wir haben es schwerer, bestimmte Delikte zu verfolgen und auch sie zu erkennen.» Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das Gesetz im Oktober als «Scheißgesetz» bezeichnet. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht Änderungsbedarf beim Gesetz für...
First seen: 2026-03-25 03:40
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