Undercover auf Facebook und Instagram ermittelt: Geldstrafe gegen Meta verhängt

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Meta ist von einer Jury im US-Bundesstaat New Mexico eine Geldstrafe von 375 Millionen US-Dollar verhängt worden, weil der Facebook- und Instagram-Konzern wissentlich die Gesundheit von Kindern gefährdet haben soll. Das berichtet die Nachrichtenagentur AP und ergänzt, dass Meta verheimlicht haben soll, was intern über Kindeswohlgefährdung auf den eigenen Plattformen bekannt war. Die juristische Niederlage ist der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Entscheidungen über Vorwürfe zum Kinder- und Jugendschutz. Meta hat laut AP erklärt, mit der Entscheidung nicht einverstanden zu sein, und will dagegen Berufung einlegen. Ob der Konzern auch dazu verpflichtet wird, eigene Praktiken zu ändern, wird demnach aber erst nach einem zweiten Teil des Verfahrens entschieden, der für Mai 2026 angesetzt ist. Weiterlesen nach der Anzeige Verstörende Beispiele Die Klage in New Mexico wurde 2023 eingereicht (Aktenzeichen D-101-CV-2023-02838), verantwortlich ist der Justizminister des Bundesstaats, Raúl Torrez. Dessen Team hat davor monatelang heimlich auf Facebook und Instagram ermittelt. Dafür wurden Konten erstellt, die angeblich Minderjährigen im Alter von 14 Jahren und jünger gehört haben. Die wurden dann aktiv mit anstößigen, sexuellen Darstellungen eingedeckt, so der Vorwurf. Die vermeintlich Minderjährigen seien sogar dazu eingeladen worden, unmoderierten Gruppen beizutreten, die der Vermittlung von Sexarbeit dienen. Außerdem hätten die Plattformen Dutzenden Erwachsenen ermöglicht, Kinder zu finden, zu kontaktieren und sie dazu zu drängen, sexuelle Aufnahmen ihrer selbst anzufertigen oder in Pornovideos mitzuwirken. Ein Profil, das die verdeckt agierenden Ermittler und Ermittlerinnen erstellt haben, hat vorgeblich der Mutter einer 13-Jährigen gehört, wurde bei der Einreichung der Klage erklärt. Die habe dort ein Bild geteilt, das Tätowierungen im Mund der angeblichen Tochter gezeigt habe – laut Klageschrift ein Zeichen dafür, dass die Tätowierte einem Zuhälter „gehöre“. In nur dre...

First seen: 2026-03-25 07:42

Last seen: 2026-03-27 12:24