Zu mehrjährigen Haftstrafen sind vier Mitglieder einer Untergrundzelle der Terrororganisation Hamas vom Kammergericht Berlin verurteilt worden. Die Haftstrafen betragen viereinhalb bis sechs Jahre. Nach Überzeugung des Gerichts waren die 36- bis 58-Jährigen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der palästinensischen Terrororganisation in europäischen Staaten zuständig, deren Waffen für Anschläge genutzt werden sollten. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich "zur vollen Überzeugung des Senats" bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland habe sich der Berliner Staatsschutzsenat mit der Frage befasst, ob es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung handle, sagte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn ließ das Gericht keinen Zweifel daran, dass dies so ist. Es sprach die im Libanon gebürtigen Männer der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig. Damit haben sich aus Sicht des Kammergerichts die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands hatte zuvor Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren verhängt. Die Bundesanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem Pilotverfahren gesprochen. "Erstmals in Deutschland seien Personen dem Anklagevorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder an der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben", sagte Bundesanwalt Jochen Weingarten. Die Angeklagten bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein Laut dem Urteil sollen die Männer für den Aufbau oder auch die Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig gewesen sein. Die Hamas habe Vorbereitungen getroffen, um Anschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen zu begehen, sagte Richterin Husch bei der Urteilsbegründung. © Lea Dohle Newsletter Was jetzt? – Der tägliche Morgenüberblick Starten Sie mit unserem kurzen Nachrichten-Newsletter in den Tag. ...
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