Bundesarbeitsgericht: Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen unwirksam

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Wer in seinem Arbeitsvertrag eine solche Freistellungsklausel findet, muss sie nicht hinnehmen. Wer nach einer Kündigung freigestellt wird, kann sich dagegen wehren – und hat gute Chancen, weiterarbeiten zu dürfen oder eine Entschädigung zu erhalten, etwa für den Entzug eines Dienstwagens. »Unternehmen müssen künftig genauer prüfen, ob eine Freistellung wirklich notwendig, im Einzelfall sinnvoll und rechtlich haltbar ist«, so Arbeitsrechtler Barrein.

First seen: 2026-03-25 15:50

Last seen: 2026-03-25 19:53