Der Prediger, der nicht zu seinem Prozess erschienen war und sich in der Schweiz aufhält, soll per Haftbefehl gesucht und nach Verbüßung seiner Strafe dauerhaft aus Frankreich ausgewiesen werden. Laut Gericht wurde Ramadan untersagt, Kontakt zu den Opfern aufzunehmen, außerdem muss er seine Opfer entschädigen. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.Vollstreckt werden kann das Urteil allerdings erst, wenn Ramadan in Frankreich festgenommen wird. Da die Schweiz ihre Staatsangehörigen nicht an andere Staaten ausliefert, hat er dort zunächst nichts zu befürchten.
First seen: 2026-03-26 08:03
Last seen: 2026-03-26 11:07