Die Wissenschaftsminister der Länder haben sich am Mittwochabend auf eine Entschließung für den Bundesrat geeinigt, die den Erhalt selbständiger Lehrtätigkeit auch in Zukunft für ein funktionierendes Wissenschaftssystem bekräftigt. Damit reagieren die Minister auf das sogenannte Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022. Denn seitdem herrscht nicht nur an Musikschulen große Unsicherheit, wie es mit den vielen nebenberuflichen Lehrkräften weitergehen kann.Eine Klavierlehrerin aus dem schwäbischen Herrenberg hatte geklagt. Das daraus folgende Urteil des Bundessozialgerichts könnte nicht nur für Musikschulen, sondern auch für Musikhochschulen, Hochschulen und Universitäten tiefgreifende Folgen haben: Danach könnte vom 1. Januar 2028 an jede bisher selbständig arbeitende Lehrkraft als abhängig und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten.Sollte es dazu kommen, wären Sozialversicherungsbeträge für mehrere Jahre rückwirkend für jeden Lehrauftrag zu bezahlen. Noch gilt die vom Bundestag beschlossene Übergangsregelung des betreffenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch VI bis zum 31. Dezember 2027.Das Gericht hatte hervorgehoben, dass nicht entscheidend sei, wie die Parteien den Vertrag nennen (Honorarvertrag), sondern wie die Tätigkeit tatsächlich gelebt wird. Typische Indizien seien die Eingliederung in eine Organisation mit festem Stundenplan und Kurszuweisung, kein eigenes Unternehmensrisiko und Weisungsgebundenheit.Blume: Lehrprogramm ohne nebenberufliche Lehrbeauftragte so nicht möglichInsgesamt gibt es an Hochschulen 95.000 Lehrbeauftragte, die meisten davon an Hochschulen für angewandte Wissenschaft (HAW), die ihre Expertise nebenberuflich zur Verfügung stellen. Allein in Bayern seien es über 10.000, sagte der bayerische Wissenschaftsminister und derzeitige Präsident der Wissenschaftsministerkonferenz Markus Blume (CSU). Er wies die Einschätzung entschieden zurück, dass das Wissenschaftssystem ohne Lehrbeauftragte auskommen kann.Konkret heißt in der Entschließung der...
First seen: 2026-03-26 08:03
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