Business-Ticker: Minus 2,3 Milliarden Euro –Deutsche Bahn macht 2025 erneut Milliardenverlust

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Grundsatzurteil: Keine Freistellung während der Kündigungsfrist Arbeitgeber können Arbeitnehmer während ihrer Kündigungsfrist trotz Lohnfortzahlung nicht einfach von der Arbeit freistellen. Eine solche Freistellung sei unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Fall aus Niedersachsen (5 AZR 108/25). Das Urteil dürfte weitreichende Wirkung haben. Denn in vielen Arbeitsverträgen ist es eine Standardklausel, die es den Vorgesetzten bislang erlaubt, Beschäftigte mit Erklärung der Kündigung sofort freizustellen. Mitarbeiter haben dann keinen Zugang mehr zu ihrem Arbeitsplatz, der Kontakt zu Kunden und Geschäftspartnern ist ihnen untersagt. „Das grundrechtlich geschützte Interesse eines Arbeitnehmers an einer Beschäftigung bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses überwiegt das Interesse eines Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen“, erklärten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Verhandelt wurde der Fall eines Gebietsleiters im Vertriebsaußendienst. In seinem Arbeitsvertrag stand der Passus, dass er „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung - gleich von welcher Seite“ unter Fortzahlung seiner Vergütung von der Arbeit freizustellen sei. Der Gebietsleiter hatte sein Arbeitsverhältnis fristgemäß gekündigt. Danach forderte sein Arbeitgeber auch die Rückgabe seines Dienstwagens. Er hatte sich durch die Instanzen geklagt, weil er die Auffassung vertrat, seine Freistellung sei zu Unrecht erfolgt.

First seen: 2026-03-27 10:23

Last seen: 2026-03-27 13:26