Die 2000-Einwohner-Kommune ging in Berufung. Sie sieht keinen Hinweis auf eine Benachteiligung von Fuchs aufgrund ihres Geschlechts und forderte, die Klage abzuweisen, wie deren Anwalt André Friedl sagte.Vergleichsgespräche ohne ErfolgDie Richter am VGH regten bei der Verhandlung einen Vergleich zwischen den Parteien an – mit Verweis auf Risiken für beide Seiten. So sei es inhaltlich schwierig, Fuchs mit ihrem 24 Jahre vor ihr ins Amt gekommenen Vorgänger zu vergleichen. Unter anderem seien Gründe – wenn auch keine umfassenden – für die schlechtere Besoldung von Fuchs im Protokoll des Gemeinderates genannt. Der Vergleich mit dem Nachfolger sei möglicherweise rechtlich schwierig, obwohl es hier schon Hinweise auf eine Ungleichbehandlung gebe.
First seen: 2026-03-27 13:26
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