Die Stadt Nürnberg darf Mitglied der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“ bleiben. Die Stadt setzte sich am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Revision gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom November 2024 durch. Die Leipziger Richter verwiesen das Verfahren zurück an den BayVGH. Auslöser für die Verfahren war eine Klage des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Stadt.Die AfD sah in der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg bei der Allianz das Neutralitätsgebot der Kommune verletzt, weil die Allianz sich mehrfach kritisch zur AfD geäußert hatte. Die Allianz ist ein nicht eingetragener Verein, dem derzeit 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen angehören - darunter auch die evangelische Kirche. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Klage der AfD noch abgewiesen, der BayVGH hatte die Stadt zum Austritt aus der Allianz verurteilt.Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Begründung des BayVGH vom November 2024 nicht, wonach die kritischen Äußerungen der Allianz zur AfD mittelbar der Stadt zuzurechnen und damit ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sind. Man könne die AfD-kritischen Äußerungen der Allianz nicht einfach eins zu eins der Stadt zuschreiben, hieß es. Zudem habe das Gericht „nicht festgestellt“, dass der Satzungszweck der Allianz oder ihr tatsächlicher Hauptzweck darin besteht, der AfD im politischen Wettbewerb zu benachteiligen. Die Leipziger Richter haben den Fall an den BayVGH aber nicht ohne konkrete Vorgaben zurückverwiesen. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter müssen nun prüfen, ob die Stadt „in der Allianz lenkenden Einfluss im Sinne gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt oder solche Aktionen gezielt unterstützt“. Ob ein Eingriff der Stadt gegen die Chancengleichheit aller Parteien vorliegt, hänge zudem noch davon ab, ob Ausmaß und Intensität der Kritik der AfD im politisc...
First seen: 2026-03-27 14:27
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