Smart Meter: Verfahren gegen Netzbetreiber wegen verzögerten Ausbaus Weil die vorgegebenen Quoten auch nach Aufschub nicht erfüllt sind, droht 77 Unternehmen eine Strafe durch die Bundesnetzagentur . 27. März 2026 um 15:45 Uhr / Mario Petzold Intelligente Messsysteme: eine echte Rarität in deutschen Schaltkästen Bild: Wikipedia/Franziska Fahrbach / CC-BY-SA 4.0 Die Bundesnetzagentur hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben(öffnet im neuen Fenster) , dass am 27. März 2026 Verfahren gegen 77 Unternehmen eingeleitet wurden, weil diese ihren Verpflichtungen beim Einbau von intelligenten Messsystemen, auch Smart Meter genannt, nicht nachgekommen sind. Bei den Unternehmen handelt es sich um die grundzuständigen Messstellenbetreiber, in der Regel die lokalen Netzbetreiber, die für den Einbau und die Instandhaltung der Stromzähler zuständig sind. Bis Ende 2025 hätte der Anteil der intelligenten Messeinrichtungen an der Gesamtheit der Anschlüsse mit erhöhtem Verbrauch 20 Prozent ausmachen müssen. Die Unternehmen, die diese Quote noch nicht erfüllt hatten, hätten bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch Gelegenheit zum Nachbessern gehabt. Positiv an der Meldung ist, dass 77 Unternehmen nicht einmal 10 Prozent der großen Anzahl an Netzbetreibern ausmachen. Mehrstufiges Verfahren eröffnet Die säumigen Betreiber erhalten nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Wie hoch die Zwangsgelder ausfallen werden, hängt von den konkreten Gründen für die Versäumnisse ab, aber auch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Unternehmen. Laut Bundesnetzagentur soll es sich vor allem um kleine und mittelgroße Betreiber handeln. Zwar lag die Quote zum Jahreswechsel bundesweit bei 23,3 Prozent(öffnet im neuen Fenster) , aber das gilt nur für Anschlüsse mit einem Jahresverbrauch von wenigstens 6.000 Kilowattstunden. Die meisten Mietwohnungen und viele Eigenheime erreichen diesen Wert nicht. Flexibles Netz in weiter Ferne Insgesamt sind nur 5,5 Prozent aller Messstellen mit ei...
First seen: 2026-03-27 15:27
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