Fall »in seiner Dimension nicht nachvollziehbar«Bei der strafrechtlichen Prüfung des Falls hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Frau bewusst falsche Angaben gegenüber dem Land als ihrem Dienstherrn gemacht habe. Während sie vorgegeben habe, dienstunfähig zu sein, habe sie den Ermittlungen zufolge als Heilpraktikerin gearbeitet und auch an einem Gründungswettbewerb teilgenommen, schrieben die Ermittler. Weil sie dadurch zu Unrecht ihre Dienstbezüge als Lehrerin erhalten habe, könnte das ein gewerbsmäßiger Betrug sein.
First seen: 2026-03-27 16:28
Last seen: 2026-03-28 03:34