Millionen von Menschen sind Opfer eines Datenlecks von Facebook in Deutschland geworden – und bald könnten sie alle im Zuge einer Sammelklage eine Entschädigung bekommen. In einer mündlichen Verhandlung des Falls am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg willigten Meta als Beklagte sowie die Verbraucherzentrale Bund als Klägerin ein, sich innerhalb der nächsten sechs Wochen zu einem Vergleichsvorschlag zu beraten.200 Euro für jeden betroffenen Facebook-Nutzer, der sich ins Klageregister eingetragen hat, lautete der Vorschlag von Günter Wunsch, dem Vorsitzenden des 11. Zivilsenats. „Dann können alle schön essen gehen, Fläschchen Wein dazu, alles gut“, warb er lächelnd um eine pragmatische Lösung. Und fügte mit Blick auf die Anwälte des beklagten Meta-Konzerns hinzu: „Ihre Mandantin könnte auch mal ans Image denken.“Mit der Klage will die Verbraucherzentrale gerichtlich feststellen lassen, dass Facebook gegen Datenschutzrecht verstoßen hat. Das Gericht soll auch eine konkrete Höhe für Schadensersatz feststellen.Längere Alternative über den EuGHDie Alternative zu einem Vergleich wäre für alle Beteiligten mühsamer und kostenintensiv. Ohne Vergleich würde der Senat den Fall sonst vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen, und im Wege eines sogenannten Vorlageersuchens klären lassen, ob die von der Verbraucherzentrale eingereichte Sammelklage überhaupt zulässig ist, erklärte Wunsch. Denn eigentlich, so der Vorsitzende Richter, ergebe sich das grundsätzliche Recht nach Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Dazu gibt es eine Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Herbst 2024. Durch diese wurde der Meta-Konzern als Betreiber der Facebook-Plattform verpflichtet, einem Opfer Schadensersatz zu zahlen, dessen Telefonnummer, Name und Arbeitsort veröffentlicht wurden. Allein der zeitweilige Kontrollverlust über die Daten könne als immaterieller Schaden gelten, so der BGH (Az. VI ZR 10/24).Über die konkrete Höhe des Schadensersatzes sollte...
First seen: 2026-03-27 18:30
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