Die Bundesjustizministerin hat diese Woche einen Gesetzentwurf zum verbesserten rechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt angekündigt. Sie verspricht ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren nach der Berichterstattung über Collien Fernandes’ Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann wegen häuslicher und digitaler Gewalt. Der Gesetzesvorschlag sieht eine Erweiterung des Paragraphen 184k des Strafgesetzbuchs vor, der ursprünglich vor allem für Upskirting-Fälle verfasst wurde, also etwa das heimliche Fotografieren unter Röcke. Künftig soll die unbefugte Anfertigung oder das Zugänglichmachen von Bildern, die sexuelle Handlungen, Genitalien oder sexuell konnotierte Körperteile zeigen, strafbar sein. Eine weitere Tatvariante betrifft die Herstellung und Zugänglichmachung von bekleideten Körperteilen mit sexuellem Bezug. Der schlichte Besitz solcher Bilder scheint hingegen erlaubt zu sein.Von besonderem Interesse ist Paragraph 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB, der die unbefugte Herstellung oder Zugänglichmachung von mittels Computerprogrammen (um)gestalteten Bildaufnahmen betrifft. Es geht also um Deepfakes. Sie gelten als Straftat, wenn die Bilder den Anschein erwecken, dass sexuelle Handlungen oder unbekleidete intime Körperteile einer unbeteiligten Person gezeigt werden. Schon seit Jahren wird zu Recht eine entsprechende Strafbarkeitslücke bei KI-generierten Fake-Pornos gerügt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Anfertigung oder Weitergabe derartiger manipulierter Bilder unter Strafe zu stellen. Der neue Gesetzentwurf geht deutlich über die dortigen Vorgaben hinaus, weil er weder verlangt, dass die sexuelle Handlung eindeutig ist, noch dass die Veröffentlichung der betroffenen Person wahrscheinlich Schaden zufügt.Auch satirische Bilder könnten verfolgt werdenNoch ein Fall: Wenn technisch manipulierte Inhalte nicht die Intimsphäre betreffen, aber den Anschein erwecken, ein tatsächliches Geschehen zu zeigen und dem Ansehen einer Person Schaden zufügen ...
First seen: 2026-03-28 11:38
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