Auch die unerlaubte Überwachung - etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender - oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll ausdrücklich verboten werden. Überlegt wird zudem, Provider zu verpflichten, gegenüber den Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse des Menschen, der solche Inhalte postet oder verschickt, offenzulegen. Bislang nicht bekannt ist, ob und wie die Löschung solchen Materials, dessen Verbreitung für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung darstellt, künftig erleichtert werden könnte. Auch die Frage, ob und in welchen Fällen ein Account, der solche unerlaubten Bilder und Videos verbreitet, auf richterliche Anordnung hin gesperrt werden könnte, muss noch geklärt werden.
First seen: 2026-03-29 07:49
Last seen: 2026-03-29 15:55