Wesentliche Grundlage für die Bewertung der Wissenschaftlichen Dienste ist der sogenannte Artikelentwurf der Völkerrechtskommission (International Law Commission ILC) von 2001, der sich auch mit möglichen Schadensersatzansprüchen befasst. Sollte Deutschland eine sogenannte Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtswidriges Handeln nachgewiesen werden, kämen als „Formen der Wiedergutmachung“ einerseits finanzieller Schadensersatz, anderseits eine Anerkennung der Verletzung, eine Erklärung des Bedauerns oder eine formale Entschuldigung infrage.
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