Selbst der Richter wundert sich. „Das hätte man im Gespräch lösen können“, sagt Felix Arnold, Vorsitzender der 6. Kammer am Regensburger Arbeitsgericht. Grund der Verwunderung ist, dass das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) und deren Dienstherr, der Freistaat Bayern, eine Professorin, stellvertretende Chef- und Leitende Oberärztin rauswarfen, weil sie angeblich 86 Minuten zu viel Arbeitszeit abgerechnet haben soll. Das UKR unterstellt der Medizinerin dabei böse Absicht und kündigte ihr dementsprechend wegen Arbeitszeitbetrugs. Ein Umstand, der den Verantwortlichen von UKR und Freistaat vor dem Arbeitsgericht ebenso auf die Füße fallen könnte wie mögliche Formfehler bei der Kündigung. Zudem scheint es hinter den Kulissen der Regensburger Uniklinik in der Ärzteschaft schon länger zu brodeln.Es ist nicht der einzige aktuelle Fall von fragwürdigem Umgang mit einer Spitzenmedizinerin an einer bayerischen Universitätsklinik. In München warfen Präsident und Kanzler der Technischen Universität (TUM) vor zwei Jahren eine Leitende Oberärztin und stellvertretende Chefärztin am Campus für präventive Sportmedizin und Sportkardiologie raus, nachdem sie ihren Vorgesetzten, einen renommierten Professor und Chefarzt, wegen eines angeblichen tätlichen Übergriffes angezeigt hatte. Der bestreitet den Vorwurf vehement. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen ihn kürzlich ein, doch entschieden ist der Fall nicht; die Frau hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt. Arbeitsrechtlich siegte sie in erster Instanz; aktuell läuft das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht München.Auch wenn der Fall in Regensburg anders gelagert ist, so wirft das Vorgehen der Verantwortlichen dort ebenfalls Fragen auf, wie sich bei der Verhandlung am Arbeitsgericht zeigte. Der dem Verfahren mit dem Aktenzeichen Ca 2402/25 zugrundeliegende Vorgang spielte sich am 8. Oktober 2025 ab. Damals war am UKR eine Personalversammlung anberaumt. Die Leitende Ober...
First seen: 2026-03-29 11:52
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