Brüssel ordnet Algorithmen: EU-Kommission konkretisiert die Hochrisiko-KI Die praktische Umsetzung der KI-Verordnung nimmt weiter Gestalt an. Die EU-Kommission hat den lange erwarteten Entwurf ihrer Leitlinien zur Einstufung von KI-Hochrisiko-Systemen mitsamt umfassender Anhänge im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vorgelegt. Die Initiative soll mehr Licht in den AI Act bringen und eine einheitliche Anwendung sowie wirksame Durchsetzung von Artikel 6 gewährleisten. Der bildet das Fundament für die Risikoklassifizierung. Weiterlesen nach der Anzeige Die Richtlinien sind als Orientierungshilfe für die nationalen Marktüberwachungsbehörden gedacht, zu denen in Deutschland maßgeblich die Bundesnetzagentur gehört. Gleichzeitig geben sie Entwicklern, Anbietern und Betreibern von KI-Technologien ein Werkzeug an die Hand, um rechtssicher zu bestimmen, ob ihre Anwendungen in die sensible Hochrisiko-Kategorie fallen. Dabei hebt die Kommission hervor: Es geht um die fundamentale Ja-Nein-Frage, ob ein System als hochriskant einzustufen ist. Die aufgeführten Praxisbeispiele versteht sie nicht als abschließende Liste, sondern als dynamisches Dokument. Flexibilität und Fokus auf Grundrechte Die EU-Kommission behält sich vor, die Exempel fortlaufend zu aktualisieren, um sie an die technologische Entwicklung anzupassen. Weitere Leitfäden, die die konkrete Einhaltung der Auflagen sowie spezifische Pflichten für Anbieter und Betreiber etwa beim Kennzeichnen von Chatbots und Deepfakes im Detail regeln, sind bereits in der Mache. Die Kommission erläutert, dass sie den Umfang des Hochrisiko-Begriffs bewusst beschränkt und proportional gestaltet habe. Er konzentriere sich strikt auf Systeme, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit oder spürbare negative Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger darstellten. Die systematische Einteilung fußt auf zwei Säulen. Unter Artikel 6 Absatz 1 fallen KI-Systeme, die entweder selbst als Produkt unter die europäischen Harmoni...
First seen: 2026-05-20 17:43
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